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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Verein Oberpfälzer Laufsport Freunde 2. Sitz des Vereins 92723 Gleiritsch 3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§2 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung. 2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigung wird das verbleibende Vereinsvermögen dem Bayer. Leichtathletik Verband überlassen, der es unmittelbar und ausschließlich für den Breitensport ( Laufbereich ) zu verwenden hat. 3. Der Verein ist Mitglied im BLSV und erkennt die Satzungen und Ordnungen an.

§ 3 Zweck des Vereins

1. Die Organisation und Durchführung des Oberpfälzer Volkslauf Cup sowie die allgemeine Förderung des Laufsports in der Oberpfalz. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 4. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede juristische und natürliche Person werden. 2. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. 3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheiden alle Stimmberechtigten Mitglieder. 4. Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Vereins in der Öffentlichkeit zu unterstützen, Sie sind gehalten die Beschlüsse zu beachten. 5. Die Ausrichtung einer Veranstaltung im Rahmen des Oberpfälzer Volkslauf Cup setzt die Mitgliedschaft mindestens einer Person des Ausrichtenden Vereins voraus. 6. Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. 7. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5 Organe des Vereins

1. der Vorstand 2. die Mitgliederversammlung

§ 6 Vorstand

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: Der 1. Vorsitzenden Der 2. Vorsitzenden Der 3. Vorsitzenden der zugleich das Amt des Schatzmeisters inne hat. 2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden alleine oder durch den 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden stellvertretend, gemeinsam vertreten. 3. Sämtliche Mitglieder der Vorstandschaft üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf eine festgelegt Aufwandsentschädigung. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahr gewählt.

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Dazu haben alle Mitglieder Zutritt. Geladene Gäste können zugelassen werden (Entscheidung liegt beim 1. Vorstand) 2. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Sie hat mindestens 2 Wochen vor Termin in schriftlicher Form zu erfolgen. 3. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 4. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, wobei Stimmengleichheit Ablehnung bedeutet. 5. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dies ist vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. 6. Die Ausübung des Stimmrechts obliegt pro Verein einer Person, somit haben alle Vereine nur eine Stimme bei allen Abstimmungen. 7. Die Mitglieder des Vorstands haben pro Person eine Stimme bei allen Abstimmungen.

§ 8 Satzungsänderungen

1. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Die Satzungsänderungen wurde durch die Mitgliederversammlung am 10. November 1999 beschlossen.
Vereinssatzung