§ 1 Name und Sitz , Geschäftsjahr
- Verein Oberpfälzer Laufsport Freunde
- Sitz des Vereins 92723 Gleiritsch
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§2 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke”€ der Abgabeordnung.
- Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigung wird das verbleibende Vereinsvermögen dem Bayer. Leichtathletik Verband überlassen, der es unmittelbar und ausschließlich für den Breitensport ( Laufbereich ) zu verwenden hat.
- Der Verein ist Mitglied im BLSV und erkennt die Satzungen und Ordnungen an.
§ 3 Zweck des Vereins
- Die Organisation und Durchführung des Oberpfälzer Volkslauf Cup sowie die allgemeine Förderung des Laufsports in der Oberpfalz.
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede juristische und natürliche Person werden.
- Die Mitgliedschaft muß schriftlich beantragt werden.
- Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem ermessen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheiden alle Stimmberechtigten Mitglieder.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Vereins in der Öffentlichkeit zu unterstützen, Sie sind gehalten die Beschlüsse zu beachten.
- Die Ausrichtung einer Veranstaltung im Rahmen des Oberpfälzer Volkslauf Cup setzt die Mitgliedschaft mindestens einer Person des Ausrichtenden Vereins voraus.
- Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 5 Organe des Vereins
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 6 Vorstand
- Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
Der 1. VorsitzendenDer 2. VorsitzendenDer 3. Vorsitzenden der zugleich das Amt des Schatzmeisters inne hat.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden alleine oder durch den 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden stellvertretend, gemeinsam vertreten.
- Sämtliche Mitglieder der Vorstandschaft üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben lediglich Anspruch auf eine festgelegt Aufwandsentschädigung.
- Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahr gewählt.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Dazu haben alle Mitglieder Zutritt. Geladene Gäste können zugelassen werden (Entscheidung liegt beim 1. Vorstand)
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Sie hat mindestens 2 Wochen vor Termin in schriftlicher Form zu erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.
- Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, wobei Stimmengleichheit Ablehnung bedeutet.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Dies ist vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.
- Die Ausübung des Stimmrechts obliegt pro Verein einer Person, somit haben alle Vereine nur eine Stimme bei allen Abstimmungen.
- Die Mitglieder des Vorstands haben pro Person eine Stimme bei allen Abstimmungen.
§ 8 Satzungsänderungen
- Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Die Satzungsänderungen wurde durch die Mitgliederversammlung am 10. November 1999 beschlossen.
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